Golden Retriever, FCI - Standard Nr. 111/8.1 seit dem 29.01.1999 / Deutschland:
Der
Ursprung des Golden Retriever liegt in Grossbritanien. Das erste mal wurde ein
gültiger Original-Standard am 24.06.1987 veröffentlicht. Der Golden Retriever findet seine
Verwendung als Apportierhund für die
Flintenjagd und wird in die
Gruppe 8 der
Apportierhunde,
Stöberhunde und
Wasserhunde eingeordnet. Der Golden Retriever wird gemäß der
Nomenklatur der Hunderassen der
Sektion 1 -
Apportierhunde mit Arbeitsprüfung - zugeteilt. Das Allgemeine Erscheinungsbild ist
Symmetrisch,
harmonisch,
lebhaft und
kraftvoll bei einer ausgeglichenen Bewegung; kernig bei freundlichem Ausdruck. Der Wille zum Gehorsam und die Intelligenz mit natürlicher Veranlagung zur Arbeit lassen den Golden Retriever trotzdem freundlich, liebenswürdig und zutraulich auftreten.
Der Kopf des Golden Retrievers ist stets Proportioniert und wohlgeformt. Beim
Oberkopf ist darauf zu achten das der
Schädel mit einem ausgeprägtem Stop breit ist ohne grob zu sein und gut auf dem
Hals sitzt. Beim
Gesichtsschädel ist der
Nasenschwamm vorzugsweise schwarz und der Fang Kräftig, breit, tief und von annähernd gleicher Länge wie der Schädel vom Stop zum Hinterhauptbein. Der Kiefer ist kräftig mit einem perfekten, regelmäßigen und vollständigen
Scherengebiss, wobei die obere
Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Die Augen des Golden Retriever sind rassetypisch Dunkelbraun, weit voneinander angesetzt und umrandet von dunklen Lidrändern. Der Behang ist Mittelgross und auf ungefährer Höhe der Augen angesetzt.
Der Hals des Golden Retriever ist stets von guter Länge, trocken und muskulös.
Ein harmonischer Körper beim Golden Retriever zeigt sich durch einen
Rücken mit gerader oberer Linie und kurzen kräftigen aber muskulösen Lenden. Die Vollendung kommt mit einer perfekt geformten Brust die sich durch einen tiefen Brustkorb, gehalten durch tief sitzende, gut gewölbten Rippen zeigt. Beendet wird diese Harmonie mit der
Rute angesetzt in Höhe der Rückenlinie getragen wird und bis zu den Sprunggelenken reicht ohne sich am Rutenende zu verbiegen. Bei den
Gliedmassen ist die Vorderhand mit geraden kräftigen Knochen für die Vorderhand ausgestattet. Die Schultern des Golden Retriever bestehen aus langen Schulterblättern die gut zurückliegen. Der
Oberarm ist von gleicher Länge wie das
Schulterblatt und stellt dadurch die Läufe gut unter den
Rumpf mit gut anliegenden
Ellenbogen. Die Hinterhand bei dieser
Hunderasse besteht aus muskulösen kräftigen Läufen und gut gewinkelten Kniegelenken mit Unterschenkeln guter Länge. Ebenso gut gewinkelt aber tief angesetzt sind die Sprunggelenke die wenn man sie sich von hinten betrachtet nicht ein-oder ausgedreht sind, da die
Kuhhessigkeit in höchstem Grade beim
Rassenstandard unerwünscht ist.
Der Golden Retriever im Rassenstandard hat runde Pfoten (
Katzenpfoten) mit denen er sein
Gangwerk kraftvoll und mit gutem Schub in Bewegung setzt. Vorder- und Hinterhand laufen dabei mit einem
Vortritt ausgreifend frei - gerade und parallel - ohne Anzeichen von
Steppen (Hochheben der Vorderläufe) erkennen zu lassen. Das den Umständen entsprechend leicht zu pflegende Haarkleid besteht aus glattem oder welligem Haar mit einer guten
Befederung an den Läufen und der Rute. Zum Schutz trägt der Golden Retriever zusätzlich eine dichte wasserabstoßende
Unterwolle. Die Farbe des Haarkleides kann unterschiedlich sein. Jede Schattierung von gold oder cremefarben ist erlaubt wobei rot und Mahagoni unzulässig sind. Einige wenige weiße Haare, allerdings nur an der Brust dürfen schon mal auftauchen, gehören aber nicht zum Rassenstandard. Der Golden Retriever erreicht im Standard eine mittlere Größe. Dabei ist die
Widerristhöhe beim Rüden maximal 56 - 61 cm und bei Hündinnen zwischen 51 und 56 cm.
Als
Fehler im Rassenstandard bezeichnet man jede Abweichung von den vorgenannten Punkten. Diese Abweichungen müssen als Fehler angesehen werden mit einer Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen und dessen Einfluss hinsichtlich
Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes positiv beeinflussen. Hunde, die deutlich
physische Abnormalitäten oder
Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
Golden Retriever Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
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